Auch wenn im Laufe der Jahrhunderte immer neue Machthaber die Sarden beherrschten hielten sich die Fremderoberer doch meistens vornehm aus den innersardischen Angelegenheiten heraus. So galt vielerorts unter den Sarden die sog. "Vindicau" (in Italien auch "Vendetta" genannt), ein archaisches Prinzip der Rechtsprechung, das die Achtung der Familie als Grundpfeiler sieht und Selbstjustiz im weitesten Sinne beinhaltet bis hin zur Blutrache.
Eine Verletzung der Ehre mußte schon deshalb immer gesühnt werden, um im Dorf nicht das Gesicht zu verlieren. Die Schuld des Individuums war zugleich immer auch Schuld der Familie. Wurde ein Familienmitglied Opfer der Blutrache, wurde vielerorts das Kleidungsstück des Verstorbenen an die Hauswand genagelt. Aufgabe der Frauen war es nun in Klagegesängen die Männer daran zu erinnern die Blutrache fortzuführen.
Eine der unzähligen Totenklagen lautete folgendermaßen:
"Ohi fizos meos caros, pranghidelu è tottu, leades s'iscupeta, chi b'ana a babbu mortu".
O meine lieben, beweint ihn alle, nehmt eure Gewehre, denn man hat euren Vater getötet.